Praxis-Regeln - unsere AGB´s / Geschäftsordnung - bitte lesen

1. Geschäftsordnung
Eine Praxis kann auf Dauer nur mit einer Geschäftsordnung / AGB´s bestehen. Dieses Regelwerk ist die Basis für einen optimalen, täglichen Ablauf. Die dort enthaltenden Regeln sind verbindlich und müssen von jedem Patienten (auch den gesetzlich Versicherten) vor Beginn der Behandlungen akzeptiert werden. 

Das Wichtigste in Kürze:
Regel Nr. 1...
besagt, dass Sie pünktlich zur Behandlung kommen müssen. Wenn Sie zu spät kommen, haben Sie kein Anspruch auf die verlorene Zeit.

2. Vereinbarte Termine sind verbindlich 
Bei kurzfristigen Absagen innerhalb von 24 Stunden - auch infolge von Krankheit oder Gründen, die wir als Praxis nicht zu vertreten haben - erheben wir eine Ausfallgebühr, ebenso bei Nicht-Erscheinen. Als Terminpraxis entstehen durch den Behandlungsausfall Kosten, die anteilig vom Patienten übernommen werden müssen. 
Das ist immer ein heikles Thema mit den Absagen, vor allem wenn der Patient unverschuldet einen Termin absagen muss. Deshalb haben wir uns für eine 50/50 Lösung entschieden. 50% der entstandenen Gesamt-Kosten (Umsatzverlust, Lohnzahlung, Lohnnebenkosten, andere Kosten) trägt der Patient und die anderen 50% der Kosten tragen wir.  Das ist mehr als fair und ergibt kaufmännisch eine Null, d.h. wir verdienen nichts am Pech, Unglück oder an der Nicht-Schuld des Patienten.
Wir erwarten darüberhinaus eine gute Compliance als Grundlage für vertrauensvolle Behandlungen. Sagt jemand regelmässig Termine ab, behalten wir uns vor, weitere Behandlungen durchzuführen.

3. Benehmen...
ist heute mehr denn je sehr wichtig, um einen sozial-verträglichen Umgang zu gewährleisten. Wer sich nicht benehmen kann, weil er zum Beispiel meint, laut zu schreien zu müssen oder randaliert wird von allen weiteren Behandlungen ausgeschlossen. Genauso, wer anzügliche Bemerkungen gegenüber den Therapeut:innen macht oder gar handgreiflich wird (grapscht). Dies führt sofort zu einer Strafanzeige. Wir dulden auch keinerlei rassistische oder diskriminierende Äusserungen. Das gute Benehmen sollte im Übrigen schon mit der ersten Kontaktaufnahme anfangen und auch beibehalten werden, wenn es zum Beispiel um Absagen und die Kostenerstattung geht. 

Unentschuldigt nicht zu einer Behandlung zu kommen ist ein "No-Go" und führt - wenn es es mehrfach vorkommt - zum sofortigen Ausschluss von allen weiteren Behandlungen. Mit den heutigen kommunikativen Möglichkeiten (Telefon auf Band sprechen, SMS schreiben, E-mail schreiben, Fax schicken) erwarten wir, dass der Patient uns informiert. 

4. Rezeptgebühren / Zuzahlungen bei gesetzlich Versicherten...
sind immer zur 1. Behandlung zu entrichten und sollten möglichst passend bezahlt werden, denn wir haben keine Bargeldbestände in der Praxis. Seit August 2021 können die Gebühren auch per PayPal bezahlt werden. Wir bevorzugen die unbare Bezahlung. Wenn Sie Beratung für einen Befreiungsantrag wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

5. Privatversicherten obliegt es, sich die Honorarvereinbarung...
und den Behandlungsvertrag in Ruhe durchzulesen und sich ggf. vor Beginn der Behandlungen bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen, inwieweit die Kosten hierfür übernommen werden (insofern dies gewünscht ist). Wir möchten nicht, dass Sie hinterher böse Überraschungen erleben, sondern wünschen uns auch nach Beendigung einer Behandlungsserie zufriedene Patienten. Mit dem Honorar liegen wir in der Physiotherapie üblichen Taxierung zwischen 1,8x-fach bis 2,3x-fach. Basis sind die Sätze der Gesetzlichen Krankenversicherung. Bitte schauen Sie für mehr Informationen hier.

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